Mit dem Beginn des neuen Jahres denke ich zwangsläufig an all die Mütter, die vor kurzem entbunden haben und bereits an ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz denken. Vielleicht steht die Rückkehr sogar unmittelbar bevor ... Schon jetzt ist es nicht leicht, das eigene Baby einer anderen Person zur Betreuung zu überlassen, sei es der Familie, einer Nanny oder der Kinderkrippe. Wenn Sie zusätzlich noch stillen, ist dieser Neubeginn mit zusätzlichen Ängsten verbunden :

- " Ich wollte mein Kind weiter stillen und jetzt bin ich gezwungen, es nach zweieinhalb Monaten abzustillen?"

- " Ich arbeite an einem Ort, an dem ich chemischen Stoffen ausgesetzt bin. Wird sich das auf meine Milch auswirken?"

- " Aus beruflichen Gründen bin ich oft für mehrere Tage unterwegs. Ich werde nicht mehr in der Lage sein, mein Kind morgens und abends zu stillen."

- ...

Setze dich nicht unter Druck, dein Kind abzustillen, nur weil du wieder zu arbeiten beginnst. Die EU-Verordnung sieht für alle Mitgliedsländer einen Schutz für stillende Mütter am Arbeitsplatz vor.

Da Muttermilch anerkanntermaßen von großer Bedeutung für Kleinkinder ist, unterstützt die Europäische Union das Stillen, auch am Arbeitsplatz, durch Gesetze, Informationskampagnen und die Finanzierung von Projekten und Forschungsaktivitäten.

Das EU-Recht verbietet die Diskriminierung von stillenden Müttern, insbesondere am Arbeitsplatz. Ihre Gesundheit und Sicherheit haben oberste Priorität und die Länder der Union müssen Mindeststandards einhalten. Wenn die Arbeitsbedingungen einer stillenden Mutter schaden könnten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie anzupassen, um ihr Wohlergehen zu gewährleisten. Ist dies nicht möglich, muss die betroffene Arbeitnehmerin Anspruch auf Urlaub haben. Das Unionsrecht bietet auch Schutz vor Nachtarbeit während eines Zeitraums nach der Entbindung. Gleichzeitig müssen die Rechte der Mutter in Bezug auf die Beschäftigung respektiert werden. Die Europäische Union ist der Ansicht, dass mütterfreundlichere Praktiken und der Schutz von Kindern eine Priorität der öffentlichen Gesundheit in ganz Europa sein sollten.

Im Arbeitsgesetz in Frankreich (ähnlich wie in einer Mehrheit der EU-Länder) ist Folgendes vorgesehen:

Das Arbeitsgesetz in Frankreich sieht keinen Stillurlaub vor. Als Arbeitnehmerin haben Sie jedoch das Recht, Ihr Kind während der Arbeitszeit zu stillen, und zwar ein Jahr lang ab dem Zeitpunkt der Geburt.

Sie haben Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung von 1 Stunde pro Tag, die in zwei Phasen aufgeteilt wird:

  • 30 Minuten vormittags
  • 30 Minuten nachmittags.

Wenn keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde, wird diese Zeit in die Mitte jedes halben Arbeitstages gelegt.

Die Pausenzeiten werden nicht vergütet (sofern nicht anders vereinbart).

Die Stillzeit wird auf 20 Minuten verkürzt, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin einen Stillraum zur Verfügung stellt (innerhalb oder in der Nähe der Arbeitsräume).

Jeder Stillraum muss strenge Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erfüllen.

Unternehmen, die mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, können aufgefordert werden, in ihrem Betrieb (oder in dessen Nähe) einen solchen Raum einzurichten.

Wann und wie stelle ich den Antrag bei meinem Arbeitgeber?

Um den Antrag zu erleichtern, sollten Sie die Frage mit Ihrem Arbeitgeber während der Schwangerschaft und somit vor dem Mutterschaftsurlaub besprechen. Wenn Sie in einem mittleren oder großen Unternehmen arbeiten, können Sie auch bei Ihrer Personalabteilung einen Antrag auf Stillerlaubnis stellen und mit dem Arbeitsmediziner darüber sprechen, um die beste Lösung zu finden.

Und wie stille ich mein Kind am Arbeitsplatz konkret?

Die meisten Mütter haben nämlich nicht die Möglichkeit, ihr Baby mit zur Arbeit zu nehmen, oder es gibt keine Betreuungseinrichtung in der Nähe des Arbeitsplatzes. In diesem Fall empfehlen wir die Milchpumpe. Es gibt sie in zwei Ausführungen: manuell oder elektrisch.

  • Abpumpen mit einer Handmilchpumpe: Sie ist klein und preiswert und wird Müttern reichen, die nur gelegentlich Milch abpumpen möchten.
  • Abpumpen mit einer elektrischen Milchpumpe: Für den häufigeren Gebrauch kannst du diese kaufen oder mieten. Die Größe der Brusthauben ist nicht standardisiert, sondern wird an die Brustwarzen der jeweiligen Mutter angepasst, um einen besseren Komfort und eine höhere Effizienz zu gewährleisten. Du kannst die Milchpumpe entweder an beiden Brüsten gleichzeitig oder getrennt voneinander verwenden.

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Das sind ein paar Informationen und Ratschläge, die ich dir für deine Wiederaufnahme der Arbeit geben kann.

Auf jeden Fall solltest du dich nicht unter Druck setzen. Du wirst eine Lösung finden, die für dich und dein Baby richtig ist!

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Quellen:

Arbeitsgesetzbuch: Artikel L1225-30 bis L1225-33 (Besondere Bestimmungen für das Stillen).

Code du travail: articles R1225-5 à R1225-7 (Besondere Bestimmungen für das Stillen).

Arbeitsgesetzbuch: Artikel R4152-13 bis R4152-28 (Spezieller Raum für das Stillen).

EPRS | European Parliamentary Research Service: www.epthinktank.eu